Traktor- und Sonderführerscheine
Der Traktorführerschein
Wer noch nie auf einem Traktor saß, wird nicht wissen, wie es ist, sich auf einem solchen Gefährt die Luft um die Nase pusten zu lassen. Vor allem im landwirtschaftlichen Bereich wird dieses Fahrzeug genutzt. Der Traktorführerschein kann in der Regel schon mit 16 Jahren, in Ausnahmefällen sogar mit 15 Jahren erworben werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen den Führerscheinklassen L und T.
Klasse L: Kleiner Traktorschein
Bereits mit 16 Jahren ist es dir gestattet, land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen. Die durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit dieses Traktors darf allerdings 40 km/h nicht überschreiten. Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir die Führerscheinklasse L automatisch eingetragen.
Klasse T: Großer Traktorschein
Oftmals reichen die kleinen Traktoren nicht aus, um speziellen landwirtschaftlichen Arbeiten gerecht werden zu können. Aus diesem Grund werden häufig größere Fahrzeuge verwendet, für die du einen T-Führerschein benötigst. Hier beträgt das Mindestalter ebenfalls 16 Jahre. In Ausnahmefällen darfst du ihn sogar schon mit 15 Jahren machen.
Die Sonderführerscheine
Neben den allgemein bekannten Führerscheinklassen gibt es noch einige Fahrzeuge, bei denen viele Personen oftmals nicht wissen, welcher Führerschein und welche Voraussetzungen für die jeweiligen Klassen gelten. Einige bekannte Beispiele hierfür sind die Feuerwehr, der Krankenwagen, das Taxi oder der Gabelstapler.
Bei uns bekommst Du alle Infos und Ausbildungsangebote zu diesen Sonderführerscheinen.